Eibsee
Details
Country: | Germany |
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Coordinates: |
47.458131° longitude 10.987831° latitude Megnyit térképen |
Nature of Water: | lake |
Area: | 178 ha |
Soil, bed: |
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Depth: |
2 m → 35 m average 12 m |
Fishing techniques: |
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Services: |
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water owner: | State Fishing Associations |
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Association: |
Only registered members viewing Sign up |
Contact: |
Only registered members viewing Sign up |
Languages: |
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Map
Prices
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Takeaway fish included in ticket price
- noble fish: kg
- other fish: kg
Characterization Translates
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Das Gewässer Eibsee bei GarmischPartenkirchen ist ein See in der Nähe von Ehrwald, in der Region Reutte in Tirol. Es liegen uns keine Informationen zu den vorkommenden Fischarten in Eibsee bei GarmischPartenkirchen vor. Für Eibsee bei GarmischPartenkirchen sind uns keine erlaubten Angeltechniken bekannt.
List of rules Translates
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Angeln am Eibsee
Der See-Eigentümer erlaubt zur weidgerechten Nutzung und unter Beachtung der fischereigesetzlichen Vorschriften im Eibsee zu fischen. Das Fischen ist nur für Hotelgäste mit einem vom Eigentümer ausgestellten Erlaubnissch ein gestattet.
1.Dieser Erlaubnisschein ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem auf denselben Namen lautenden, staatlichen Fischereisch ein gültig. Beide Scheine sind stets mitzuführen und Polizeibeamten, Forstbeamten oder den von dem See-Eigentümer Beauftragten Kontrolleur auf Verlangen vorzuzeigen.
2.Fischereizeit ist von 01. Mai bis 01.Oktober. Fangzeit beginnt 1 Stunde vor Sonnenaufgang und endet 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
3. Es ist nur 1 Handangel von Land oder Boot mit einem Haken (Einzelhaken) oder 1 Schleppangel gestattet (Das Fischen mit Drilling ist verboten). Es ist nicht gestattet, andere Personen oder Kinder auch nur für ganz kurze Zeit und aus welchem Grund auch immer in Vertretung der eigenen Person fischen zu lassen.
4. Alle Erlaubnisschein-Inhaber sind verpflichtet, ihren Fang den Aufsichtsorganen nach Aufforderung vorzuzeigen. Besonders zu beachten sind die gesetzlichen Mindestmaße:
Hecht 50cm
Renke 30cm
Forelle 26cm
Maräne 26cm
Seeforelle 60cm
Schlei 30cm
Zander 50cm
Untermaßige Fische sind vom Fischer unverzüglich in dasselbe Gewässer
zurückzusetzen. Der Tagesanfang für jede Fischart ist für 1 Stück beschränkt.
Das Fangen von Krebsen ist strengstens untersagt.
Alle anderen Fischarten wie Barsch oder auch Bürschling genannt, Brachse,
Rotauge, Rotfeder sind unbeschrängt fangbar.
5. Jeder Fischer hat Vorrichtungen zum Abmessen, Ablösen und Töten der gefangenen Fische mit sich zu führen. – Es ist untersagt, Bojen oder Schwimmer zu berühren oder als Ankerplätze zu benützen. Das Anheben von Netzen und Reusen ist verboten.
Bei Nichteinhaltung vorstehender Bedingungen wird der Erlaubnisschein eingezogen und bei grober Verletzung der Bestimmungen Anzeige erstattet. Der weidgerechte Fischer übt die Fischerei aus Liebhaberei und Freude an der Natur aus. Er vermeidet jede unnötige Quälerei der Kreatur und hinterlässt seinen Angelplatz sauber und ohne Abfälle.
Petri Heil!
Fish
Pike | Esox lucius (Linnaeus, 1758) |
Tench | Tinca tinca (Linnaeus, 1758) |
Pike-perch | Sander lucioperca (Linnaeus, 1758) |
Perch | Perca fluviatilis Linné |
Last update: 2016-11-29 11:00:50